Resolution:Chapters committee rules and procedures/de: Difference between revisions

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Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden endet mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch das Komitee oder ihrer Abberufung durch das Kuratorium. Beschließt das Kuratorium, einen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entfernen, muss es das Komitee konsultieren. Nach der Abberufung eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden durch das Kuratorium wählt das Komitee zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger.
Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden endet mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch das Komitee oder ihrer Abberufung durch das Kuratorium. Beschließt das Kuratorium, einen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entfernen, muss es das Komitee konsultieren. Nach der Abberufung eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden durch das Kuratorium wählt das Komitee zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger.


Das Komitee entscheidet über die Verantwortlichkeiten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Es kann zudem weitere Rollen schaffen und ihnen die notwendigen Verantwortlichkeiten zuweisen.
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The committee will decide on the responsibilities of the chair person and the vice chairperson. It may also create additional roles and assign them such responsibilities as desired.
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Revision as of 22:12, 26 April 2024

Beschlüsse Geschäftsordnung des Chapters Commitee Rückmeldungen?
Dieser Beschluss zur Genehmigung von Änderungen an der Geschäftsordnung des Chapters Committee wurde im Januar 2009 mit 6 Zustimmungen angenommen.

Beschlossen, dass:

Die folgenden Änderungen an der Geschäftsordnung des Chapters Commitee genehmigt werden:

Angenommen mit 6:0. Dafür: Jan-Bart, Jimmy, Ting, Kat, Michael, Stu. Abwesend: Domas (krank).

Geschäftsordnung des Chapters Committee, geänderte Fassung vom 01.12.08

Mitgliedschaft

Das Komitee besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten "Mitgliedern" und einer Anzahl nicht stimmberechtigter "Berater", die auf Wunsch des Kuratoriums tätig sind. Das Komitee kann entscheiden, wie es seine normalen Geschäfte abwickelt, entweder durch regelmäßige Sitzungen oder auf andere Weise (Wiki, Mailingliste).

Der Begriff "Sitzung" bezieht sich auf virtuelle Treffen und Treffen vor Ort.

Zusätzliche Mitglieder und Berater werden durch eine 2/3-Mehrheit des Komitees ernannt und auf die gleiche Art aus ihrem Amt enthoben. Ein Mitglied oder Berater kann jederzeit zurücktreten, indem er die Absicht dem Komitee schriftlich mitteilt. Das Kuratorium hat das Recht, nach Konsultation mit dem Komitee Mitglieder und Berater zu entfernen und zu ernennen, falls das gewünscht wird.

Das Kuratorium ernennt mindestens eines ihrer Mitglieder zu einem Berater des Chapters Commitee.

Das Komitee wird von einem Vorsitzenden geleitet, der durch Beschluss des Komitees ernannt wird.

Ein stellvertretender Vorsitzender wird ebenfalls per Beschluss ernannt, um den Vorsitzenden bei Bedarf zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden endet mit ihrem freiwilligen Rücktritt, der Ernennung eines Nachfolgers durch das Komitee oder ihrer Abberufung durch das Kuratorium. Beschließt das Kuratorium, einen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden aus seinem Amt zu entfernen, muss es das Komitee konsultieren. Nach der Abberufung eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden durch das Kuratorium wählt das Komitee zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Nachfolger.

Das Komitee entscheidet über die Verantwortlichkeiten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Es kann zudem weitere Rollen schaffen und ihnen die notwendigen Verantwortlichkeiten zuweisen.

Resolutions and motions

Actions effected by the committee are usually to take the form of a resolution. Resolutions may be proposed by a member or adviser, or by an individual from outside the committee with the support of a member or adviser. A resolution will be considered adopted once a majority of members has voted in favour.

The usual manner of proposing a resolution is by notice on the committee mailing list, referring to a draft of the resolution on the wiki. Votes will usually be taken on the wiki or during a meeting. If a vote on a resolution is to be taken during a meeting, the resolution has to be proposed at least seven days in advance of the meeting, unless two/third of the committee decide to waive this requirement ("emergency motions").

If a vote is to be taken on the wiki, after the notice of the proposed resolution, members have seven days to vote either in favour of or against, after which point they are considered to have abstained. The resolution will then be considered adopted or defeated if a majority of members has so voted; otherwise, the committee will decide by consensus (or vote) to extend the period of voting, to let the motion lapse or to reconsider the motion at a later date.