Resolution:Bylaws amendment - appointed terms/de: Difference between revisions
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Gemäß des jüngsten [[Special:MyLanguage/Resolution:Trustee terms and evaluation|Beschlusses]] zur Amtszeit und Bewertung von Mitgliedern des Kuratoriums wird beschlossen, die [[Special:MyLanguage/Legal:Bylaws|Satzung]] der Stiftung dahingehend zu ändern, dass die Amtszeit der vom Kuratorium ernannten Mitglieder von einem auf zwei Jahre verlängert wird. Soweit möglich, werden diese Ernennungen gestaffelt, so dass jedes Jahr die Hälfte der Amtszeiten ernannter Mitglieder endet. |
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Revision as of 14:14, 17 April 2024
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Dieser Beschluss zur Verlängerung und Staffelung der Amtszeiten ernannter Mitglieder des Kuratoriums wurde am 12. Dezember 2010 einstimmig angenommen. |
Gemäß des jüngsten Beschlusses zur Amtszeit und Bewertung von Mitgliedern des Kuratoriums wird beschlossen, die Satzung der Stiftung dahingehend zu ändern, dass die Amtszeit der vom Kuratorium ernannten Mitglieder von einem auf zwei Jahre verlängert wird. Soweit möglich, werden diese Ernennungen gestaffelt, so dass jedes Jahr die Hälfte der Amtszeiten ernannter Mitglieder endet.
Artikel IV, Abschnitt 3, Unterabschnitt (E) wird hiermit wie folgt geändert:
(E) Board-appointed Trustees. As many as four Trustees may be appointed by the Board to non-community-selected, non-chapter-selected positions, and the term of each such appointment shall not exceed two years. The appointment of Board-appointed Trustees shall be conducted consistent with the provisions of Subsection (A), above, and with applicable state and federal law. Board-appointed Trustees must resign from any chapter-board, governance, chapter-paid, or Foundation-paid position for the duration of their terms as Trustees. The Board may reappoint a Trustee appointed under this subsection for successive two-year terms.
- Passed 6-0, 4 recusing