Resolution:Licensing policy/de

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Anwendbare Definitionen

Projekt
Ein bestimmtes Projekt der Wikimedia-Stiftung in einer bestimmten Sprache oder ein mehrsprachiges Projekt, wie die englischsprachige Wikipedia, das französischsprachige Wikisource oder Meta.
Freie Inhaltslizenz
Eine Lizenz, die den speziellen Bedingungen der Definition freier kultureller Werke für Lizenzen entspricht, zu finden auf https://freedomdefined.org/Definition/1.0 Version 1.0.
Ausnahmerichtlinie
Eine projektspezifische Richtlinie in Übereinstimmung mit dem Recht der Vereinigten Staaten und dem Recht der Länder, in denen überwiegend auf die Projektinhalte zugegriffen wird (falls zutreffend), die die Beschränkungen des Urheberrechtsgesetzes (einschließlich der Rechtsprechung) anerkennt, die für das Projekt gelten, und die das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Materialien, die im Rahmen des Projekts legal verwendet werden können, unabhängig von ihrem Lizenzstatus erlaubt. Beispiele sind: http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Non-free_content und http://pl.wikinews.org/wiki/Wikinews:Dozwolony_u%C5%BCytek. Für Informationen zu Fair Use in den USA siehe Meta:Wikirecht/Einführung in Fair Use in den USA/Urheberrecht für Website.

Beschluss

In Anbetracht dessen, dass die Mission der Wikimedia-Stiftung darin besteht, "Menschen auf der ganzen Welt zu befähigen und zu motivieren, Bildungsinhalte unter einer freien Inhaltslizenz zu sammeln und zu entwickeln,“

  1. Wird von allen Projekten erwartet, dass sie nur Inhalte anbieten, die unter einer freien Inhaltslizenz stehen oder die anderweitig wie in der oben genannten 'Definition freier kultureller Inhalte' als frei anerkannt sind.
  2. Darüber hinaus kann mit Ausnahme von Wikimedia Commons jede Projektgemeinschaft eine Ausnahmerichtlinie entwickeln und annehmen. Unfreie Inhalte, die gemäß einer Ausnahmerichtlinie verwendet werden, müssen in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet werden, damit sie sowohl von Benutzern der Seite als auch von Weiterbenutzern leicht identifiziert werden können.
  3. Solche Ausnahmerichtlinien müssen minimal sein. Ihre Verwendung sollte mit wenigen Ausnahmen darin bestehen, historisch bedeutsame Ereignisse zu veranschaulichen, identifizierende geschützte Werke wie Logos aufzunehmen oder (innerhalb enger Grenzen) Artikel über urheberrechtlich geschützte zeitgenössische Werke zu ergänzen. Eine Ausnahmerichtlinie lässt möglicherweise kein Material zu, bei dem wir vernünftigerweise erwarten können, dass jemand eine frei lizenzierte Datei für denselben Zweck hochlädt, wie dies bei fast allen Porträts relevanter lebender Personen der Fall ist. Jeglicher Inhalt, der gemäß einer Ausnahmerichtlinie verwendet wird, muss durch ein frei lizenziertes Werk ersetzt werden, wann immer eines verfügbar ist, das demselben Bildungszweck dient.
  4. Medien, die im Rahmen einer Ausnahmerichtlinie verwendet werden, werden gelöscht, wenn es für sie keine anwendbare Begründung gibt. Sie dürfen nur im Zusammenhang mit anderen frei lizenzierten Inhalten verwendet werden.
  5. Für die Projekte, die derzeit eine Ausnahmerichtlinie haben, sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
    • Ab dem 23. März 2007 sollten alle neuen Medien, die unter nicht akzeptablen Lizenzen (wie oben definiert) hochgeladen wurden und denen eine Ausnahmebegründung fehlt, gelöscht werden, und vorhandene Medien unter solchen Lizenzen sollten einen Diskussionsprozess durchlaufen, bei dem festgestellt wird, ob eine solche Begründung besteht; wenn nicht, sollten sie ebenfalls gelöscht werden.
  6. For the projects which currently do not have an EDP in place, the following action shall be taken:
    • As of March 23, 2007, any newly uploaded files under an unacceptable license shall be deleted.
    • The Foundation resolves to assist all project communities who wish to develop an EDP with their process of developing it.

By March 23, 2008, all existing files under an unacceptable license as per the above must either be accepted under an EDP, or shall be deleted.

Passed with 7 supporting, 23 March 2007.