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Den Vorsitz des Komitees führt ein per Beschluss ernannter Vorsitzender, dessen Aufgabe es ist, Sitzungen einzuberufen und zu moderieren sowie das Komitee vor dem Kuratorium zu vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt sechs Monate oder bis sein Amt durch freiwilligen Rücktritt oder Abberufung durch das Kuratorium frei wird.